Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur Lobitz GmbH (AGB)
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Tätigkeit der Werbeagentur Lobitz GmbH, die diese auf den Gebieten der Unternehmenskommunikation, Marketingberatung, Werbeplanung, -gestaltung und -mittelung für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.
2. Gültigkeit der AGB
Allen mündlich oder schriftlich abgegebenen Angeboten liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Eine Beauftragung der Werbeagentur Lobitz GmbH bedeutet die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn nicht ausdrücklich die Annahme der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zu-gestimmt wurde.
3. Konzeptionen / Produktionen
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Werbeagentur Lobitz GmbH mit dem Ziel der projektbezogenen Auftragsabwicklung mit dem Werbungstreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber vereinbarten Entgelts (Konzeptions- / Produktionshonorar). Für die Urheber- und Nutzungsrechte gilt Ziffer 11 dieser AGB.
4. Lieferzeit
Liefertermine und -fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens nach Auftragsbestätigung durch die Werbeagentur Lobitz GmbH.
5. Lieferung
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich, auch innerhalb eines Lieferverzugs, angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und von der Werbeagentur Lobitz GmbH nicht zu vertretenen Betriebsstörungen. Für Verzögerungen auf dem Postweg und Transport haftet die Werbeagentur Lobitz GmbH nicht.
6. Zahlungsbedingungen
Alle abgegebenen Angebotspreise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe. Rechnungsbeträge sind, soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen, sofort rein netto zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen über 1.500,00 € Gesamtvolumen werden Teilzahlungen entsprechend der im Angebot vereinbarten Zahlungsweise fällig, insbesondere bei der Inanspruchnahme dritter Dienstleister, wie z. B. Druckereien. Bei beauftragten Projekten, deren Abwicklung sich ohne Verschulden der Werbeagentur Lobitz GmbH um mehr als 14 Tage verzögert, wird eine Teilzahlung je nach geleistetem Volumen fällig. Aufträge zu deren Erfüllung auch Internet-Dienstleister vorgesehen sind, werden erst gestartet, wenn der in der Vorkasse-Rechnung gestellte Rechnungsbetrag vollständig beglichen ist.
7. Treubindung an den Auftraggeber
Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Werbeagentur Lobitz GmbH zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur, z. B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungstreibenden.
8. Media-Aufträge
Aufträge an Werbeträger erteilt die Werbeagentur Lobitz GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu den für den Werbungstreibenden günstigsten tariflichen Bedingungen.
9. Konkurrenzausschluss
9.1. Auf Verlangen verpflichtet sich die Werbeagentur Lobitz GmbH, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Vereinbarungen zum Konkurrenzausschluss gelten nur in schriftlicher Form und müssen vor dem Start der Arbeiten für den Auftraggeber unterzeichnet vorliegen.
9.2. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Werbeagentur Lobitz GmbH korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während der vereinbarten Laufzeit Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.
10. Geheimhaltungspflicht
Die Werbeagentur Lobitz GmbH ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
11.1. Bei allen gelieferten Arbeiten verbleibt das Urheber- und Nutzungsecht auch Copyright genannt, bei der Wer-beagentur Lobitz GmbH. Roh- und Druckdaten werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Sofern eine diesbezügliche Vereinbarung geschlossen werden soll, ist dies nur in schriftlicher Form mit bindender Wirkung möglich. Ansonsten gelten als Bringschuld immer der im Angebot oder der Auftragsbestätigung beschriebene Vertrags-zweck.
11.2. Bei schriftlichen Vereinbarungen zur Nutzung von Daten bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart entsprechend dem Vertragszweck.
11.3. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Werbeagentur Lobitz GmbH.
12. Haftung
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Werbeagentur dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben der Werbeagentur gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkenn-bare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen.
13. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Werbeagentur Lobitz GmbH ist das Amtsgericht Reutlingen.
14. Anwendbares Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen zur Werbeagentur Lobitz GmbH findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.